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Qualitätsstandard bei Birgit Schlichting – Rechtsanwältin:
Als Supervisorin gehört Rechtsanwältin Schlichting dem Berufsverband Deutsche Gesellschaft für Supervision e.V. an.
Dieser garantiert durch seine Standards eine fundierte Ausbildung zur Supervisorin und steht für die Qualitätssicherung und -verbesserung der Kompetenz der Supervisorin.
Des weiteren ist die Mitgliedschaft beim Bundesverband Mediation in Wirtschaft und Arbeitswelt an zu führen. Der Verband garantiert durch seine Standards eine fundierte Aus- und Fortbildung.

Hier werden Ihnen beispielhaft einige Bereiche aus der Persönlichkeits- bis Organisationsentwicklung skizziert.
Oder nehmen Sie gern sofort Kontakt mit meinem Büro auf.
Dann können wir sofort konkret über Trainings, Supervision, Coaching oder Mediation reden.

Supervision in Organisationen
Einzelsupervision
Teamberatung und Teamentwicklung
Coaching
Konfliktmanagement und Konfliktcoaching
Mediation und mediative Führungskompetenz

Supervision in Organisationen (Organisations- und Prozessberatung)

Supervision in Organisationen (Organisations- und Prozessberatung) Veränderungsfähigkeit von Organisationen ist heute Überlebensnotwendigkeit geworden.
Knapper werdende Ressourcen verbunden mit höheren Ansprüchen an die Mitarbeiter/innen bei wachsender Konkurrenz führen zu paradoxen Ergebnissen: gestiegene Qualitätsansprüche müssen erfüllt und der quantitative Output gehalten oder erhöht werden und dieses teilweise trotz Rationalisierung von Arbeitskräften.

Die Rolle von Supervision:
Supervision kann helfen, die Veränderungs- und Umstrukturierungsprozesse zu begleiten und den erhöhten Bedarf an Abstimmungs- und Kommunikationsanforderungen zur Selbststeuerung auszubalancieren.

Supervision hat hierbei drei Ebenen im Blick:
Es wird die Person in ihrem (beruflichen) Handeln betrachtet, um Möglichkeiten zur Weiterentwicklung zu suchen. Ferner werden auf die (sozialen) Beziehungen und die Gruppendynamik geachtet, um Lösungsschritte auf dieser Ebene erarbeiten zu können.
Sofern es für die neuen Aufgaben erforderlich ist, gilt es sodann, formelle Strukturen, die dem Veränderungsprozess widersprechen, aufzudecken und anzupassen.


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Einzelsupervision

Bekannt ist Supervision im Zusammenhang mit Fallbearbeitungen aus der sozialen Arbeit.
Erfreulicherweise wird Supervision zusehends gern auch von anderen Berufsgruppen in Anspruch genommen, um Arbeit zu optimieren und zufriedenes Arbeiten zu ermöglichen. Ein Beispiel hierfür ist Work-Life-Balance („Von der Fähigkeit, berufliche und familiäre Anforderungen zu einen“).
Ferner können in einem Supervisions-Prozess ebenfalls neue Arbeitsfelder aufgedeckt und eingekreist werden.


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Teamberatung und Teamentwicklung

Ein ausgewogenes Ergebnis zwischen den Eigen- und den Gruppeninteressen herzustellen kann eine Herausforderung sein.
Teamentwicklung kommt in Betracht, wenn eine Gruppe von Mitarbeiter/innen eine gemeinsame Arbeitsaufgabe zu erledigen hat.
Es bedeutet auch, sich in der Gruppe bzw. dem Team zu platzieren. Es stellen sich dabei Fragen, wie z. B.:
Welche Kommunikations- und Kooperationsfähigkeiten bringe ich mit, um die (individuellen) Arbeits- und Teamziele zu erreichen?
Welche Fähigkeiten müssen von mir bzw. der Gruppe entwickelt werden, um die Arbeit optimal zu erfüllen?


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Coaching

Coaching ist eine Personalentwicklungsmaßnahme, die dazu dient, die berufliche Handlungsfähigkeit von Führungskräften und anderen Mitarbeiter/innen zu erhöhen.
Coaching nimmt zukünftige berufliche Situationen vorweg und spielt sie durch.
Der Fokus ist dabei auf den ganzen Menschen und seine berufliche Zukunft an ausgewählten Fragestellungen gerichtet.


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Konfliktmanagement und Konfliktcoaching

In den Betrieben und Verwaltungen ist es zur Verbesserung des Arbeitsklimas und der Erhöhung von Motivation längst üblich, Trainings zum konstruktiven Streiten und Konfliktlösungsgespräche anzubieten.
„Die Kunst des Streitens besteht darin, dass man sich zu einigen versteht, wobei eine gute Einigung eben voraussetzt, dass sie erstritten wurde.“ (Auszug: Gerhard Branstner)
Diese Fähigkeit gilt es bei Führungskräften und Mitarbeiter/innen zu entwickeln und ferner ein betriebliches Konfliktmanagement-System einzuführen.


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Mediation und mediative Führungskompetenz

Mediation beschreibt ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren.
Als Grundsätze gelten: Freiwilligkeit und absolute Vertraulichkeit.
Ziel der Mediation ist es, den Konfliktparteien ihren Streit zur selbstverantwortlichen Lösung zu übergeben. Hierbei ist die Mediatorin der Allparteilichkeit verpflichtet mit der Folge, dass die Interessen aller Parteien Berücksichtigung finden.
Sofern eine Mediation erfolgreich verläuft, wird am Ende des Prozesses eine Vereinbarung von den Parteien gezeichnet.
Dabei ist darauf zu achten, dass die arbeitsrechtlichen Grundlagen gewahrt bleiben. An diesem Punkt zeigt sich die Bedeutung der Verknüpfung von arbeitsrechtlichem Wissen und mediativer Fähigkeiten.
Folgetreffen können sinnvoller Weise später vereinbart werden, um zu prüfen, ob die getroffenen Vereinbarungen praxisnah und erfolgreich gewesen sind.

Mediation kommt als selbstständiges Instrument in Betracht, als Unterstützung von Organistationsentwicklungsprozessen sowie als Mediationstrainings für Führungskräfte und Mitarbeiter/innen.


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