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Arbeits- bzw. betriebsverfassungsrechtliche Auseinandersetzungen können vielfältiger Art sein.

Einzelvertragliche Streitigkeiten
Betriebsverfassungsrechtliche Fragestellungen
Qualitätsstandards im Büro Birgit Schlichting – Rechtsanwältin

Einzelvertragliche Streitigkeiten

Schwerpunkte aus der Praxis sind

  • Analyse und Gestaltung von Arbeitsverträgen
  • Arbeitszeitfragen
  • Kündigungsstreitigkeiten
  • Aufhebungsvereinbarungen

Von A – Z: dazwischen tobt das betriebliche Leben wie Arbeitszeit, AT-Angestellte, Arbeitsentgelt, über Kündigungsschutzprozess bis Zielvereinbarung, Zulagen, Zeugnis!
Während des bestehenden Arbeitsverhältnisses mögen diverse Fragen auftauchen. Z. B. zur Auslegung des Arbeits- bzw. Dienstvertrages, zum Entgelt (Ansprüche auf Zahlung von Überstundenvergütung, Sonderzahlungen) und vieles mehr.
Häufig stehen (Änderungs-)Kündigungen bevor, oder es wird eine verhaltens-, personen- oder betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen.
Hier gilt es, in der anwaltlichen Beratung auszuloten, welche Prozesschancen bestehen. Dabei wird erläutert ob das als gescheitert erscheinende Arbeits- bzw. Dienstverhältnis eventuell unter anderen Bedingungen fortgesetzt werden kann oder eine Abfindungszahlung möglich scheint.

Sie sind ein Individualfall und können sehr gut zu einer optimalen Beratung beitragen. Stellen Sie alle relevanten Unterlagen vor der Beratung zusammen. Machen Sie sich vor eimem Treffen Notizen darüber, was Ihnen wichtig ist.

Hinweis: Alle anwaltlichen Beratungen sind kostenpflichtig. Diese richten sich entweder nach der anwaltlichen Gebührenordnung (RVG) oder es wird eine Vergütungsvereinbarung geschlossen.
In jedem Fall werden die Umstände des Einzelfalles auch in Kostenfragen gewürdigt.


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Betriebsverfassungsrechtliche Auseinandersetzungen

Schwerpunkte der langjährigen Praxis von Birgit Schlichting – Rechtsanwältin sind

  • Arbeitszeitmodelle
  • Betriebsänderung
  • Interessenausgleich und Sozialplan
  • Transfersozialpläne
  • Gruppen- und Teamarbeit
  • Soziale Mitbestimmung
  • Personelle Einzelmaßnahmen
  • Qualifizierung
  • Vereinbarkeit von Beruf und Familie (work-life-balance)

Betriebsräte haben die Aufgabe betriebliche Arbeitsbedingungen mit zu gestalten.
Arbeitszeit, Akkord, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Verhalten der Arbeitnehmer/innen im Betrieb oder Sozialplan, Zielvereinbarungen und Verteilung von Prämien und Zulagen und vieles mehr.
Betriebsräte begleiten heute zunehmend Veränderungsprozesse im Betrieb und Unternehmen und wirken aktiv bei der Gestaltung der Arbeitsorganisation mit – beispielsweise bei der Einführung von Gruppenarbeit oder Fragen der Beschäftigungssicherung.

Die Aufgaben bei der unternehmerischen Gestaltung wachsen eher an. Andererseits werden Zugeständnisse hinsichtlich Arbeitszeiten, Gehalt und Sozialleistungen gefordert.
Diesen „Spagat“ zu managen sowie Re- und Umstrukturierungsprozesse zu begleiten, erfordert neben dem Wissen über rechtliche Handlungsmöglichkeiten in hohem Maße persönliche und soziale Kompetenzen.
Um die Interessen der Belegschaft durch zu setzen, bedarf es einer Kooperation im Team. Kommunikationsfähigkeit und Konfliktmanagement werden groß geschrieben.

Gern steht Ihnen auch hier mein Büro zur Seite.
(Weitere Informationen unter Persönlichkeits- bis Organisationsentwicklung sowie Seminare und Trainings.)

In Mitbestimmungsbereichen nimmt der Betriebsrat seine Rechte zumeist durch den Abschluss von Betriebsvereinbarungen wahr. Entweder einvernehmlich zwischen den Betriebsparteien, durch die Beilegung von Meinungsverschiedenheiten in der Einigungsstelle oder durch deren Spruch.
Anwaltliche Unterstützung kann bereits bei der Formulierung eines Entwurfes einer Betriebsvereinbarung anfangen. Durch Teilnahme an Verhandlungen und einer Vielzahl von Einigungsstellenverfahren hat mein Büro ein hohes Maß an Erfahrungen Einigungsstellen erfolgreich zu gestalten.

Daneben existieren diverse Informations-, Beratungs- und Beteiligungsrechte des Betriebsrates.

Mit der Durchsetzung im gerichtlichen Beschlussverfahren ist Birgit Schlichting – Rechtsanwältin bestens vertraut.

Hinweis: Die Kosten für die anwaltliche Vertretung vor den Gerichten trägt die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber. Sofern eine sachverständige Beratung erforderlich wird, muss i. d. R. gesondert eine Vereinbarung mit der Arbeitgeberseite getroffen werden.


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Qualitätsstandards im Büro Birgit Schlichting – Rechtsanwältin

Es gehört zum Selbstverständnis der Rechtsanwältin, dass sie sich im Arbeitsrecht ständig fortbildet, um stets auf dem neuesten Stand der arbeitsrechtlichen Entwicklung zu sein. Hierzu gehört auch der kollegiale Austausch zwischen im Arbeitsrecht tätigen Rechtsanwält/innen.


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