Eine optimal gestaltete Arbeitsrechtsberatung umfasst in meinem Büro selbstverständlich eine genaue und umfangreiche Sachverhaltsrecherche.
Einzel- bzw. betriebsverfassungsrechtliche Klärungsprozesse können vielfältiger Art sein. Daher wird besonderes Augenmerk auf die Zielermittlung gelegt. Das Ziel gibt für die Auswahl der richtigen Handlungsmöglichkeiten die Richtung vor.
Mediation als ein Element der Vermittlung bei außergerichtlichen Streitbeilegungen verhilft oft zu tragfähigen von der Parteien erarbeiteten Lösungen, ohne gerichtliche Entscheidung, bei denen die Parteien ihr „Gesicht wahren“ können.
Hinweis: Alle anwaltlichen Beratungen sind kostenpflichtig. Diese richten sich entweder nach der anwaltlichen Gebührenordnung (RVG) oder es wird eine Vergütungsvereinbarung geschlossen.